Talentschule2024-03-19T15:53:39+01:00

Talentschule

Alle Kinder haben Talente!

Eine gute Bildungspolitik muss daher gerechte Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler schaffen. Die soziale Herkunft darf nicht über den Bildungserfolg entscheiden.

Der Schulversuch „Talentschule“ beruht darauf, das Selbstkonzept der Schülerinnen und Schüler zu stärken, ihre Potenziale wertzuschätzen und systematisch in ihre Persönlichkeitsentwicklung mit einzubeziehen.

Im Mittelpunkt der Umsetzung des Schulversuchs steht der Aufbau einer zusätzlichen „Fördersäule Kultur“ für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Dabei sind folgende Prinzipien konstitutiv:

  • ein durchgängiges Sprachförderkonzept unter Berücksichtigung mehrsprachiger Kontexte und des Herkunftssprachlichen Unterrichts,

  • die Stärkung des fachlichen Lernens im Bereich Kulturelle Bildung,

  • praktisches und experimentelles Lernen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 als „Türöffner“ für die Aneignung der Bildungssprache,

  • ein durchgängiges soziales Training in den Stufen 5-10 zur Stärkung eines positiven Schulklimas,

  • eine verstärkte individuelle Beratung zur Gestaltung der Schullaufbahn und Aufbau der Bildungspartnerschaft Eltern-Schule.

Die am Schulversuch teilnehmenden Schulen erhalten einen Zuschlag in Höhe von 20% auf den Grundstellenbedarf. Der Zuschlag ist dabei so bemessen, dass neben den notwendigen zusätzlichen Lehrkräften beispielsweise auch zusätzliche Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter beschäftigt werden können. Zudem können diese zusätzlichen Stellen auch zur Wahrnehmung von Unterricht unterstützenden Tätigkeiten durch anderes Personal als Lehrkräfte in Anspruch genommen werden.

Der Schulträger verpflichtet sich darüber hinaus im Rahmen der Bewerbung über die Nutzung der Mittel aus dem NRW-Programm „Gute Schule 2020“, dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und dem Digitalpakt eine gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen zu ermöglichen.

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